Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.04.2000 - 3 Wx 51/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung; Notverwalter; Auswahlermessen; Gericht; Verwalter
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Notverwalter; Auswahl; Ermessen; gerichtliche Bestellung
- Judicialis
WEG § 26 Abs. 3
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WEG § 26 Abs. 3
Ermessensausübung bei Auswahl gerichtlich bestellter Notverwalter
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 27.01.2000 - 19 T 394/99
- OLG Düsseldorf, 19.04.2000 - 3 Wx 51/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1465
- MDR 2000, 1126
- NZM 2000, 833
- ZMR 2000, 554
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 12.05.1899 - II 17/99
Anfechtung der Beschlüsse einer Generalversammlung, weil diese an einen von dem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2000 - 3 Wx 51/00
3 Wx 51/00 19 T 394/99 LG Düsseldorf 27 a II 17/99 AG Neuss.
- BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12
Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als …
- LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11
Wohnungseigentumssache: Verwirkung und Verjährung des Anspruchs des …
cc) Die Kammer hat weder die Angemessenheit noch die Zweckmäßigkeit der Anordnung des Amtsgerichts zu überprüfen, sondern lediglich, ob die tatsächlichen Voraussetzungen des (Auswahl-)Ermessens vorlagen und das Amtsgericht hiervon fehlerfreien Gebrauch gemacht hat (OLG Düsseldorf, NZM 2000, 833, 834;… Elzer, in: Timme, a.a.O., § 21, Rn. 420). - OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07
Gerichtliche Bestellung eines Notverwalters für eine …
Jedoch ist sie für die Annahme eines dringenden sachlichen Bedürfnisses nur dann unzureichend, wenn trotz der Zerstrittenheit konkret ernstlich damit zu rechnen ist, dass in einer Eigentümerversammlung, die von einem hierzu durch vorangegangene gerichtliche Entscheidung entsprechend § 37 Abs. 2 BGB ermächtigten Eigentümer einberufen worden ist, ein Verwalter ordnungsgemäß bestellt werden kann (…OLG Köln ZMR 2003, S. 380 ff.;… BayObLG ZMR 2005, S. 559 ff.; Senat ZMR 2000, S. 554 f.;… Staudinger-Bub, BGB, 13. Bearb. 2005, § 26 WEG Rdnr. 493 m.w.N.).Sein Auswahlermessen (dazu: Senat ZMR 2000, S. 554 f.) hat das Landgericht wie bereits das Amtsgericht fehlerfrei ausgeübt.
- OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
Gerichtliche Bestellung eines WEG -Notverwalters
Ob Umstände für eine Dringlichkeit schon insbesondere daraus hergeleitet werden könnten, dass es seit 1999 keine Jahresabrechnung der Bewirtschaftungskosten mehr gegeben hat, weil die zerstrittenen Beteiligten sich auf den anzuwendenden Verteilungsschlüssel bei der Abrechnung bestimmter Kosten nicht einigen können, dass seitdem ebenso wenig eine ordentliche Eigentümerversammlung stattgefunden hat, kann dahinstehen (bejahend OLG Düsseldorf NZM 2000, 833, 834). - OLG Saarbrücken, 06.02.2004 - 5 W 255/03
Wohnungseigentum: Voraussetzungen einer gerichtlichen Verwalterbestellung
Diese Ermessensentscheidung des Gerichts ist im Rahmen der Rechtsbeschwerde nur eingeschränkt dahin überprüfbar, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Ermessensgewährung vorgelegen und das Gericht hiervon rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (OLG Köln, ZMR 2003, 960; OLG Düsseldorf, NZM 2000, 833).
Rechtsprechung
BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Sofortige weitere Beschwerde; Teilungserklärung; Teileigentum; Gaststätte; Ladenzeiten; Laden
- grundeigentum-verlag.de
Teilungserklärung; Teileigentum; Zweckbestimmung; Laden; Nutzung; Gaststätte
- Judicialis
WEG § 15 Abs. 3
- rechtsportal.de
WEG § 15 Abs. 3
Auslegung mehrdeutiger Zweckbestimmung in einer Teilungserklärung - ibr-online
Wohnungseigentum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 869/98
- LG München I - 1 T 6359/99
- BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 104/99
- BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1465
- NZM 2000, 868
- ZMR 2000, 775
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 143/99
Zweckbestimmung für Teileigentum in Teilungserklärung und Grundbuch
Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
Wird ein Teileigentum nach diesen Grundsätzen von einem Teileigentümer zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungs- oder Teileigentümer Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG verlangen (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG WUM 1993, 490; WE 1998, 398; ZMR 2000, 234). - BayObLG, 18.06.1993 - 2Z BR 50/93
Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
Wird ein Teileigentum nach diesen Grundsätzen von einem Teileigentümer zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungs- oder Teileigentümer Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG verlangen (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG WUM 1993, 490; WE 1998, 398; ZMR 2000, 234). - BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 161/97
Pizza-Liefer-Service als Laden
Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
Der Charakter eines Geschäftsbetriebs in einem Laden ist ganz wesentlich mit der Vorstellung verbunden, daß ein Laden an beschränkte Betriebszeiten gebunden ist (BayObLG ZMR 1993, 427; NZM 1998, 335; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 567 f.). - OLG Karlsruhe, 09.10.1992 - 15 U 67/92
Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
Der Charakter eines Geschäftsbetriebs in einem Laden ist ganz wesentlich mit der Vorstellung verbunden, daß ein Laden an beschränkte Betriebszeiten gebunden ist (BayObLG ZMR 1993, 427; NZM 1998, 335; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 567 f.).
- KG, 07.02.2005 - 24 W 135/04
Wohnungseigentum: Reichweite der Veräußerungszustimmung des Verwalters im …
Die Zweckbestimmung in den Aufteilungsplänen hat Vereinbarungscharakter i.S.d. § 15 Abs. 1 WEG (BayObLG NZM 2000, 868 = ZMR 2000 775).Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise stört der Betrieb einer Gaststätte außerhalb der herkömmlichen Ladenöffnungszeiten wegen der mit ihm verbundenen Lärm- und Geruchsentwicklung mehr als ein Laden und hält sich deshalb nicht im Rahmen der Zweckbestimmung (BayObLG NJW-RR 2000, 1465).
- OLG Hamburg, 26.02.2002 - 2 Wx 10/01
Bei der Nutzung von Wohnungs-Teileigentum ist die Frage der regelmäßigen Nutzung …
Hiernach ist in einem Laden jede gewerbliche Nutzung zulässig, die der Zweckbestimmung nicht widerspricht und für die übrigen Wohnungseigentümer keine konkrete Beeinträchtigung verursacht, die die mit dem gewöhnlichen Betrieb eines Ladens regelmäßig verbundenen Beeinträchtigungen überschreitet (vgl. z.B. KG MDR 1999, 991, 992 m.w.N.; BayObLG ZMR 2000, 775, 776; vgl. auch Müller, Prakt. - OLG Köln, 25.03.2004 - 16 Wx 52/04
Nutzung eines in der Teilungserklärung als Ladenlokal bezeichneten Teileigentums …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht weitgehende Übereinstimmung dahin, dass in der näheren Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung - z.B. als "Laden" - in der Regel - jedenfalls sofern die Gemeinschaftsordnung, wie vorliegend, für das Teileigentum keine hiervon abweichenden Benutzungsregelungen enthält (…vgl. Bub/Kreuzer/Rapp/Spiegelberger/Stuhrmann/Wenzel, WEG, Band 1, 12. Aufl., § 15 Rdnr. 45) - eine die Nutzung des Teileigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß §§ 5 Abs. 4, 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 WEG liegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.11.2002 - 16 Wx 226/2002 - und 13.09.1999 - 16 Wx 65/99 - = NZM 2000, 390 LS; BayObLG München NJW-RR 2000, 1465;… OLG Düsseldorf, a.a.O.). - BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 9/03
Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch - Verwirkung - Störung durch den Betrieb …
Schon dies rechtfertigt bei typisierter Betrachtungsweise (siehe etwa BayObLG ZMR 2001, 987; BayObLG NJW-RR 2000, 1465; BayObLG WUM 1998, 619; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 587/588) ohne weiteres den Schluss, dass der Gaststättenbetrieb störender ist als ein Ladengeschäft. - BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 119/00
Zeitliche Beschränkung des Betriebs eines Biergartens auf einer …
Dies entspricht der Lebenserfahrung (vgl. BayObLG ZMR 1993, 427/426 und ZMR 2000, 775/776).