Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 13.06.2000

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.04.2000 - 3 Wx 51/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4617
OLG Düsseldorf, 19.04.2000 - 3 Wx 51/00 (https://dejure.org/2000,4617)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.2000 - 3 Wx 51/00 (https://dejure.org/2000,4617)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 2000 - 3 Wx 51/00 (https://dejure.org/2000,4617)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung; Notverwalter; Auswahlermessen; Gericht; Verwalter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notverwalter; Auswahl; Ermessen; gerichtliche Bestellung

  • Judicialis

    WEG § 26 Abs. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 26 Abs. 3
    Ermessensausübung bei Auswahl gerichtlich bestellter Notverwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1465
  • MDR 2000, 1126
  • NZM 2000, 833
  • ZMR 2000, 554
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 12.05.1899 - II 17/99

    Anfechtung der Beschlüsse einer Generalversammlung, weil diese an einen von dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2000 - 3 Wx 51/00
    3 Wx 51/00 19 T 394/99 LG Düsseldorf 27 a II 17/99 AG Neuss.
  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als

    Zwar ist die Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 21 Abs. 8 WEG revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. auch OLG Düsseldorf, MDR 2000, 1126; Timme/Elzer, WEG, § 21 Rn. 420), in diesem Rahmen aber zu beanstanden.
  • LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11

    Wohnungseigentumssache: Verwirkung und Verjährung des Anspruchs des

    cc) Die Kammer hat weder die Angemessenheit noch die Zweckmäßigkeit der Anordnung des Amtsgerichts zu überprüfen, sondern lediglich, ob die tatsächlichen Voraussetzungen des (Auswahl-)Ermessens vorlagen und das Amtsgericht hiervon fehlerfreien Gebrauch gemacht hat (OLG Düsseldorf, NZM 2000, 833, 834; Elzer, in: Timme, a.a.O., § 21, Rn. 420).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07

    Gerichtliche Bestellung eines Notverwalters für eine

    Jedoch ist sie für die Annahme eines dringenden sachlichen Bedürfnisses nur dann unzureichend, wenn trotz der Zerstrittenheit konkret ernstlich damit zu rechnen ist, dass in einer Eigentümerversammlung, die von einem hierzu durch vorangegangene gerichtliche Entscheidung entsprechend § 37 Abs. 2 BGB ermächtigten Eigentümer einberufen worden ist, ein Verwalter ordnungsgemäß bestellt werden kann (OLG Köln ZMR 2003, S. 380 ff.; BayObLG ZMR 2005, S. 559 ff.; Senat ZMR 2000, S. 554 f.; Staudinger-Bub, BGB, 13. Bearb. 2005, § 26 WEG Rdnr. 493 m.w.N.).

    Sein Auswahlermessen (dazu: Senat ZMR 2000, S. 554 f.) hat das Landgericht wie bereits das Amtsgericht fehlerfrei ausgeübt.

  • OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02

    Gerichtliche Bestellung eines WEG -Notverwalters

    Ob Umstände für eine Dringlichkeit schon insbesondere daraus hergeleitet werden könnten, dass es seit 1999 keine Jahresabrechnung der Bewirtschaftungskosten mehr gegeben hat, weil die zerstrittenen Beteiligten sich auf den anzuwendenden Verteilungsschlüssel bei der Abrechnung bestimmter Kosten nicht einigen können, dass seitdem ebenso wenig eine ordentliche Eigentümerversammlung stattgefunden hat, kann dahinstehen (bejahend OLG Düsseldorf NZM 2000, 833, 834).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2004 - 5 W 255/03

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen einer gerichtlichen Verwalterbestellung

    Diese Ermessensentscheidung des Gerichts ist im Rahmen der Rechtsbeschwerde nur eingeschränkt dahin überprüfbar, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Ermessensgewährung vorgelegen und das Gericht hiervon rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (OLG Köln, ZMR 2003, 960; OLG Düsseldorf, NZM 2000, 833).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4326
BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00 (https://dejure.org/2000,4326)
BayObLG, Entscheidung vom 13.06.2000 - 2Z BR 35/00 (https://dejure.org/2000,4326)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Juni 2000 - 2Z BR 35/00 (https://dejure.org/2000,4326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1465
  • NZM 2000, 868
  • ZMR 2000, 775
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 143/99

    Zweckbestimmung für Teileigentum in Teilungserklärung und Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
    Wird ein Teileigentum nach diesen Grundsätzen von einem Teileigentümer zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungs- oder Teileigentümer Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG verlangen (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG WUM 1993, 490; WE 1998, 398; ZMR 2000, 234).
  • BayObLG, 18.06.1993 - 2Z BR 50/93
    Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
    Wird ein Teileigentum nach diesen Grundsätzen von einem Teileigentümer zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungs- oder Teileigentümer Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG verlangen (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG WUM 1993, 490; WE 1998, 398; ZMR 2000, 234).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 161/97

    Pizza-Liefer-Service als Laden

    Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
    Der Charakter eines Geschäftsbetriebs in einem Laden ist ganz wesentlich mit der Vorstellung verbunden, daß ein Laden an beschränkte Betriebszeiten gebunden ist (BayObLG ZMR 1993, 427; NZM 1998, 335; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 567 f.).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.1992 - 15 U 67/92
    Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
    Der Charakter eines Geschäftsbetriebs in einem Laden ist ganz wesentlich mit der Vorstellung verbunden, daß ein Laden an beschränkte Betriebszeiten gebunden ist (BayObLG ZMR 1993, 427; NZM 1998, 335; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 567 f.).
  • KG, 07.02.2005 - 24 W 135/04

    Wohnungseigentum: Reichweite der Veräußerungszustimmung des Verwalters im

    Die Zweckbestimmung in den Aufteilungsplänen hat Vereinbarungscharakter i.S.d. § 15 Abs. 1 WEG (BayObLG NZM 2000, 868 = ZMR 2000 775).

    Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise stört der Betrieb einer Gaststätte außerhalb der herkömmlichen Ladenöffnungszeiten wegen der mit ihm verbundenen Lärm- und Geruchsentwicklung mehr als ein Laden und hält sich deshalb nicht im Rahmen der Zweckbestimmung (BayObLG NJW-RR 2000, 1465).

  • OLG Hamburg, 26.02.2002 - 2 Wx 10/01

    Bei der Nutzung von Wohnungs-Teileigentum ist die Frage der regelmäßigen Nutzung

    Hiernach ist in einem Laden jede gewerbliche Nutzung zulässig, die der Zweckbestimmung nicht widerspricht und für die übrigen Wohnungseigentümer keine konkrete Beeinträchtigung verursacht, die die mit dem gewöhnlichen Betrieb eines Ladens regelmäßig verbundenen Beeinträchtigungen überschreitet (vgl. z.B. KG MDR 1999, 991, 992 m.w.N.; BayObLG ZMR 2000, 775, 776; vgl. auch Müller, Prakt.
  • OLG Köln, 25.03.2004 - 16 Wx 52/04

    Nutzung eines in der Teilungserklärung als Ladenlokal bezeichneten Teileigentums

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht weitgehende Übereinstimmung dahin, dass in der näheren Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung - z.B. als "Laden" - in der Regel - jedenfalls sofern die Gemeinschaftsordnung, wie vorliegend, für das Teileigentum keine hiervon abweichenden Benutzungsregelungen enthält (vgl. Bub/Kreuzer/Rapp/Spiegelberger/Stuhrmann/Wenzel, WEG, Band 1, 12. Aufl., § 15 Rdnr. 45) - eine die Nutzung des Teileigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß §§ 5 Abs. 4, 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 WEG liegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.11.2002 - 16 Wx 226/2002 - und 13.09.1999 - 16 Wx 65/99 - = NZM 2000, 390 LS; BayObLG München NJW-RR 2000, 1465; OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 9/03

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch - Verwirkung - Störung durch den Betrieb

    Schon dies rechtfertigt bei typisierter Betrachtungsweise (siehe etwa BayObLG ZMR 2001, 987; BayObLG NJW-RR 2000, 1465; BayObLG WUM 1998, 619; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 587/588) ohne weiteres den Schluss, dass der Gaststättenbetrieb störender ist als ein Ladengeschäft.
  • BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 119/00

    Zeitliche Beschränkung des Betriebs eines Biergartens auf einer

    Dies entspricht der Lebenserfahrung (vgl. BayObLG ZMR 1993, 427/426 und ZMR 2000, 775/776).
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